Grundsteuer ist nicht zu reformieren

 

Kommentar zur vermeintlichen Reform der Grundsteuer vom 08. April 2018
 

Sie dazu auch folgenden Link:

http://www.t-online.de/finanzen/id_83522792/grundsteuer-das-sind-vorschlaege-fuer-die-reform.html

 
 
So wie sich in Deutschland jede Diskussion mit dem Argument „aber was das kostet“ erschlagen lässt, so rechtfertigt sich jede Bürokratie-massnahme mit dem Begriff „Reform“.
 
Nun sind die Begriffe „Kosten“ (negativ) und „Reform“ (positiv) im allgemeinen Sprachgebrauch so emotional besetzt, dass eine sinnvolle und sachliche Diskussion schlichtweg nicht möglich ist (um es mit den Worten von Frau Birkenbihl zu sagen: „diese Menschen sind im Reptilien-Gehirn „HoRmo-sapiens“ gefangen und nicht im weisen „Homo-sapiens“ Gehirn).
 

Zitat aus „Ameisen an die Macht, Seite 139

 

Da diese Begriffe emotional besetzt sind, ist der Leser für sachliche Informationen nicht mehr zugänglich. Ihr ‚weiser‘ Verstand wandelt sich von einem Homo-sapiens zu einem HoRmo-sapiens. D.h. sie denken dann mit Ihrem Reptiliengehirn. Und das kennt nur ‚Flucht‘ oder ‚Kampf‘ .

 
Mehrere Argumente sprechen absolut gegen eine irgendwie geartete Überarbeitung dieser Verwaltungsvorschrift (auch schön umgangs-sprachlich als ‚Gesetz‘ bezeichnet. Aber wenn der Bundesbürger/die Bundesbürgerin das Wort „Gesetz“ auch nur hört, dann ist die Welt dazu absolut in Ordnung. Denn ein Gesetz ist ja etwas ‚Höheres‘ etwas ‚Gutes‘. Und da kann doch nur ein Frevler daran zweifeln, dass damit nur banaler Missbrauch getrieben wird).
 
1. Die Detailvorschriften sind jetzt schon so kompliziert und umfangreich, dass eine Vereinfach in Zukunft damit sicher nicht erfolgen wird. Schon jetzt sind drei Berechnungsschritte erforderlich (Grundstückwert, Steuermesszahl und Hebesatz) die zudem noch von unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen ausgehen. Der Bundesfinanzhof hat bereits im Jahr 2014 erhebliche Zweifel an der praktizierten Berechnung gehegt und deshalb drei Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung zugeleitet.
Hinzu kommt, dass diverse Modelle zur Neuorganisation diskutiert werden von denen hier nur zwei besprochen werden. Beim sogenannten „Verkehrswertmodell“ müssten rd. 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden (Lage, Ausstattung, Besonderheiten). Wieviel Jahrzehnte soll denn dieser Erfassungsaufwand beanspruchen und welche volkswirtschaftlichen Ressourcen sind damit gebunden? Diese könnten viel besser in anderen Bereichen – wie Soziales, Bildung und Entwicklungshilfe – eingesetzt werden. Auch das zweite Modell ist nicht weniger aufwendig. Beim Kostenwertmodell rechnet der BdSt mit einem Erfassungsaufwand von nahezu 10 Jahren. Das wäre dann sozusagen der BER in der Verwaltung.
 
Verbleibt noch der Hinweis, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer ähnlichen, heiklen Gesetzgebungsgestaltung die Vermögenssteuer ab 31.12.1996 ausgesetzt hat und bisher keine Regierung sich daran versuchte, diese komplizierte Materie neu zu formulieren.
 
 
2. Wir haben in Deutschland bereits mehr als 55 unterschiedliche Steuerarten (eigene Berechnungen – siehe dazu auch die „Eigenlobproschüre vom BMF ‚Steuern von A – Z‘ jeweils aktuelle Ausgabe).
 
Wenn jetzt eine „bürokratische Aufgabe“ entfällt, wird das der einzelne Bundesbürger nicht spüren. Nur die Mitarbeiter in den Finanzverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen müssten sich plötzlich um andere – und vielleicht sinnvollere – öffentliche Aufgabe bemühen: Bürgerbüro, Meldeämter, Gesundheits- und Hygieneüberwachung, Auskünfte u.ä. Tätigkeiten.
 
3. Kommt diese „sogenannte Reform“ dann bedeutet dies u.a. „nur“ eine weitere Aufblähung von Bürokratie öffentlicher Verwaltungen (vergl. Sie dazu auch den Hinweis im Buch „Ameisen an die Macht“ zum Wachstum von Bürokratie nach Parkinson). Die rein mathematischen Annahmen von Herrn Parkinson lassen sich in Deutschland auch an unzähligen Beispielen belegen von denen nachfolgend nur zwei genannt werden:
 
 
Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter in der sog. „Stasi-Behörde 1992 bis 2016
 
Jahr                                  1992                                              2016
 
Mitarbeiter                         104                                              1.576
Quelle: eigene Web Seite des BStU vom 02. Mai 2017. Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheits-dienstes der ehemaligen DDR" (BStU).
 
 
Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter im Bundeszentralamt für Steuern
 
Jahr                                     2006                                              2016
 
Mitarbeiter                             827                                              1.560
 
 
Wie die  Tabelle (Eigenveröffentlichung des Amtes) deutlich belegt, ist auch hier die Anzahl der Mitarbeiter „NUR“ kontinuierlich gestiegen ohne dass in diesem Amt und seinen Nebenstellen nichts anderes verwaltungstechnisches gemacht wird, als dies zuvor in anderen Behörden des Bundes und der Länder erledigt wurde (einzige Ausnahme die „Erfindung“ eine persönlichen Steuer-Identifikationsnummer für jeden Bundesbürger – zusätzlich zu seiner bereits vorhandenen Steuernummer - die nun auch bis zwei Jahre nach dem Tod eines Bundesbürgers gültig ist. Man weis ja nie, ob nicht einmal jemand zurückkommt
 

In diesem Zusammenhang lassen sich unzählige weitere Behörden nennen und beschreiben. Denken wir nur an dem umfänglichen Bereich des Umweltschutzes, vom Denkmalschutz oder Landwirtschaftsämter.

 

4.     Dann bleibt noch das Argument von „den fehlenden, wegbrechenden Steuer-einnahmen“.

 

Wie in den Büchern „Ameisen an die Macht“ (Seite 139 bis Seite 142) und „Wirtschaftskrise – nur die bloße Theorie“ (Seite 48 und 49) bereits hinreichend bewiesen, sind und waren die öffentlichen Kassen in den Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland niemals leer, sondern immer prall gefüllt – und werden auch in Zukunft weiterhin ‚gefüllt‘ bleiben, wenn nicht die Bundesbürger eines Tages TATSÄCHLICH einmal entlastet werden würden. In der langfristigen Sichtweise ergibt sich folgendes Bild:

 

 

 

          1980                                                           187,1 Mrd. €[1]

 

          2010                                                            530,6 Mrd. €[2]

 

          2020                                                             826,5 Mrd. €[3]

 

 

So gesehen kann der Wegfall einer Steuerart das ‚Ganze‘ nicht gefährden. Denn ob wir im Jahr 2022 nun 889,6 Mrd. € Steueraufkommen haben oder ca. 14 Mrd. € weniger – also ‚NUR‘ 875,6 Mrd.€ - bringt unseren Staat nicht um und führt auch in keine Katastrophe.

 

 

Aber ob solches Denken auch die sogenannten „Normalbürger“ erreichen

die letztendlich diese Steuerlasten aufbringen?

 

 

 

 

 

 

 

 

[1] 4 Eigene Berechnungen nach Quellenstatistiken des Bundesfinanzministeriums – jeweils aktuelle Ausgaben

 

[3] Amtliche Steuerschätzung vom 07. Nov. 2017 (die letzte und aktuellste). Bis 2022 steigt das Steuerauf-

kommen sogar auf 889,6 Mrd. € an